Laufende Buchhaltung
§ 6 Nr. 4 StBerGIch buche deine laufenden Geschäftsvorfälle monatlich und belegaktuell direkt in deiner Software, damit dein Steuerberater mit sauberen Zahlen weiterarbeiten kann.
- Eingangs- und Ausgangsrechnungen
- Bankbewegungen und Kasse
- Offene Posten im Blick